Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für Einzel- und Gruppenteilnehmer/Firmenkunden

1. Teilnahmebedingungen

1.1 Privatpersonen sind nur teilnahmeberechtigt, wenn die Kursgebühr im Voraus bezahlt wurde.

1.2 Die Teilnahme ist nur Inhabern mit einer für das Trainingsfahrzeug gültigen Fahrerlaubnis gestattet. Der Veranstalter kann verlangen, dass die Fahrerlaubnis vor Beginn der Veranstaltung vorgezeigt wird. Fahrerlaubnisinhaber des Modells „Begleitetes Fahren“ dürfen nur gemeinsam mit der jeweiligen eingetragen Begleitperson am Kurs teilnehmen.

1.3 Die Teilnahme an den 2nd step Trainings ist Absolventen des 1st step Trainings vorbehalten. Auf schriftliche Anfrage können im Einzelfall Ausnahmen gemacht werden. Das ist der Fall, wenn DriftFieber Vorerfahrungen und Trainings anderer Anbieter als Voraussetzung anerkennt.

1.4 Für das Training nutzen die Teilnehmer grundsätzlich ihre eigenen Fahrzeuge. Sind Halter und Teilnehmer nicht identisch, kann der Fahrer zur Vorlage einer Einverständniserklärung des Halters zur Teilnahme am Fahrsicherheitstraining aufgefordert werden. Der Teilnehmer ist für die Verkehrssicherheit des benutzten Fahrzeugs selbst verantwortlich. Besonderes Augenmerk gilt einer ordnungsgemäßen Bereifung, keinem Flüssigkeitsverlust und intakten Bremsen. Eine Überprüfung des Fahrzeugs durch Mitarbeiter oder Instruktoren DriftFieber KG findet nicht statt. Das Trainingsfahrzeug muss zum Straßenverkehr zugelassen und ordnungsgemäß versichert sein.

1.5 Auf Wunsch werden den Teilnehmern je nach Verfügbarkeit Fahrzeuge gegen Nutzungsentgeld zur Verfügung gestellt (s. Ziffer 4).

1.6 Auf den Veranstaltungen gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO).

1.7 Ohne Erlaubnis des Instruktors darf die Fahrbahn nicht betreten werden.

1.8 Die für den Veranstaltungsort geltende Platz- und Betriebsordnung ist zu beachten.

1.9  Der Teilnehmer hat sich während des Kurses diszipliniert zu verhalten. Insbesondere sind die Anweisungen der Instruktoren zu befolgen.

1.10 Vor- und während des Kurses gilt absolutes Alkohol- und Drogenverbot.

1.11 Bei winterlichen Witterungsverhältnissen sind Winterreifen Pflicht.

1.12 Während des praktischen Sicherheitstrainings besteht Gurtpflicht.

1.13 Die Mitnahme jeweils einer Begleitperson pro Fahrzeug ist gegen eine Gebühr laut Preisliste möglich. Damit ist die Begleitperson versichert, kann der Theorie im laufenden Tag folgen, die Gruppe begleiten und im Fahrzeug mitfahren, dies aber nicht selber steuern. Die Teilnahme an der Begrüßungsrunde sowie dem Kursabschluss sind ausgeschlossen. Kinder unter 12 Jahren bzw. 150 cm Körpergröße können nicht teilnehmen.

1.14 Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet.

2. Vertragsabschluss Privatkunden

Die Anmeldung zu einem Training erfolgt durch

  • Zusendung (per Post, Fax, E-Mail) oder Übergabe eines Buchungsformulars oder
  • der Buchung per Telefon oder
  • Buchung über die Internetportale

Mit der Anmeldung bietet der private Anmelder dem Veranstalter den Abschluss eines Vertrages zur Durchführung eines Trainings für alle von ihm benannten Teilnehmer verbindlich an und erteilt eine Einzugsermächtigung über die ausstehende Kursgebühr von einem gültigen Konto. Der Anmelder gibt bei der Buchung an, ob er zur Reduzierung der Kursgebühr einen Rabatt, oder einen Gutschein einreichen möchte. Für Lastschriften, die von der vom Anmelder angegebenen Bank nicht ausgeführt werden (z.B. mangelnde Deckung, falsche Angabe oder Eingabe von Kontodaten), erhebt der Veranstalter eine Gebühr in Höhe von 15 €, die sich aus einer Gebühr der Hausbank (aktuell 8,11 €) und einer Bearbeitungsgebühr zusammensetzt. Der Vertrag kommt mit der Annahme des Veranstalters zu Stande und bedarf keiner bestimmten Form. Ein Vertragsabschluss unter Bedingungen ist nicht möglich. Bestätigt der Veranstalter den Vertrag abweichend vom Buchungsangebot des Anmelders, so gilt die vom Veranstalter bestätigte Version. Bei weiterführenden Trainings muss der Teilnehmer die entsprechende Qualifikation nachweisen, die nicht älter als 24 Monate sein darf. Veranstalter, Firmengruppen und Gruppenbucher erhalten ein verbindliches Angebot. An dieses Angebot fühlt sich der Veranstalter bis zum vermerkten Datum gebunden. Der Kunde nimmt das Angebot an, wenn er es innerhalb der angegebenen Frist beim Veranstalter eingehend schriftlich bestätigt.

3. Preise / Leistung / Zahlung / Gutscheineinlösung

Die Leistungen erfolgen laut aktuellem Angebot.
Es gilt die vom Veranstalter durch Internet, Prospekt oder Flyer veröffentlichte aktuelle Preisliste. Die Zahlung der Rechnung/Bestätigung erfolgt per Einzugsermächtigung. Es kann immer nur ein Rabatt pro Teilnehmer geltend gemacht werden. Gutscheine, Berufsgenossenschaftsförderungen sowie Rabatte können nur bei der Buchung kostenfrei berücksichtigt werden. Nachträgliche Änderungen der Buchung werden mit 10 € Umbuchungsaufwand berechnet. Gutscheine werden für ein vorgesehenes Training in ausgestellter Höhe oder mit Zuzahlung höherwertig eingelöst. Entsteht durch die Einlösung von Gutscheinen ein Guthaben bei der Buchung, wird dies im internen Kundenkonto registriert und kann bei einer erneuten Buchung verrechnet werden. Durch einen Rabatt kann kein Guthaben entstehen. Eine Auszahlung kann nicht erfolgen. Gutscheine sind Wertgutscheine. Auf der Gutscheinrechnung darf kein Umsatzsteuerausweis erfolgen. Der Umsatzsteuerausweis erfolgt bei der Kursbuchung.Fremdleistungen berechnen wir, nach Vorlage der Originalrechnung, mit 15% Handling-Fee. Ausgenommen sind die Leistungen der vom Veranstalter benannten Cateringfirmen.Individualabreden werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie vom Veranstalter schriftlich bestätigt worden sind. Bei Gruppenbuchungen und Veranstaltungen mit einem Angebotswert über 3.000 € Netto gelten folgende Zahlungsfälligkeiten:

  • Optionen können nur bis 90 Tage vor Trainings- oder Veranstaltungsbeginn kostenfrei vergeben werden. Danach werden kostenpflichtige Optionen in Höhe der unter Punkt 6.1. für Firmenkunden gültigen Stornogebühren vergeben, die bei der entsprechenden Buchung der dazugehörigen Veranstaltung verrechnet werden.
  • 50% der Angebotssumme sind als 1. Anzahlung nach Eingang der Buchungsbestätigung als offene Rechnung mit 14 Tagen Zahlungsziel fällig.
  • 50% der Angebotssumme sind spätestens einen Tag vor der Veranstaltung eingehend auf das Konto des Veranstalters fällig. Auch hier wird eine offene Rechnung zwei Wochen vor der Veranstaltung mit 14 Tagen Zahlungsziel gestellt.
  • Anfallende Restkosten für die Veranstaltung werden umgehend nach der Veranstaltung mit 14 Tagen Zahlungsziel in Rechnung gestellt.

4. Trainingsfahrzeuge:

Trainingsfahrzeuge können für bestimmte Trainings vom Veranstalter nach Voranmeldung gegen zusätzliche Vergütung gestellt werden. In diesem Fall gelten hinsichtlich der zur Verfügungstellung des Fahrzeugs gesonderte Bedingungen, die dem Teilnehmer zusätzlich ausgehändigt werden. Die genauen Modalitäten sind bei der Buchung dem Teilnehmer zu erfragen. Der Anspruch auf ein gestelltes Fahrzeug besteht ohne bestätigte Voranmeldung nicht.

5. Versicherungsschutz

5.1 Eigene Fahrzeuge des Teilnehmers
Es gelten die Versicherungskonditionen, welche der Teilnehmer mit seiner Versicherung vereinbart hat.

5.2 Trainingsfahrzeuge
Hier gelten hinsichtlich des Versicherungsschutzes die vom Veranstalter auszuhändigenden Bedingungen.

6. Stornierung oder Umbuchung durch den Kunden

6.1 Stornierung
Vor Beginn des Trainings kann der Kunde seine Teilnahme stornieren. In diesem Falle kann der Veranstalter folgende Stornogebühren berechnen:

Einzelteilnehmer:

    • Stornierung ab 20 Tage vor Kurstermin: 50% der Kursgebühr als Stornogebühr
    • Stornierung ab 10 Tage vor Kurstermin: 100% der Kursgebühr als Stornogebühr

Firmen- und Gruppenbuchung:

    • Stornierung ab dem 90. Tag vor der Veranstaltung: 25% der Kursgebühr als Stornogebühr
    • Stornierung ab dem 60. Tag vor der Veranstaltung: 40% der Kursgebühr als Stornogebühr
    • Stornierung ab dem 30. Tag vor der Veranstaltung: 80% der Kursgebühr als Stornogebühr
    • Stornierung ab dem 10. Tag vor der Veranstaltung: 100% der Kursgebühr als Stornogebühr

Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem Veranstalter sei ein geringerer Schaden als in den Stornobedingungen bezeichnet, entstanden.

Die Stornierung der Anmeldung muss schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang beim Veranstalter. Der Eingang der Stornierung wird vom Veranstalter schriftlich bestätigt. Eine erhebliche Verspätung des Teilnehmers führt zum Verlust des Anspruchs auf Teilnahme am gebuchten Kurs. Eine erhebliche Verspätung liegt dann vor, wenn der Teilnehmer durch Unkenntnis bereits vermittelter Kursinhalte sich, Andere oder Sachen von Wert zu gefährden droht. Bei Nichtteilnahme an einem gebuchtem Kurs oder erheblicher Verspätung besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr.

Ein Gutschein kann innerhalb von 14 Tagen nach Kauf gegen eine Bearbeitungsgebühr von 15 € zurückgegeben werden. Zur Stornierung muss der Originalgutschein innerhalb der Frist dem Veranstalter übergeben werden.

6.2 Umbuchung Einzelteilnehmer
Eine einmalige Umbuchung bis 20 Tage vor dem Kurstermin ist kostenfrei, führt aber zum Verlust eventuell gewährter Rabatte.
Ist der Teilnehmer am Kurstermin kurzfristig verhindert, kann er seinen Trainingsplatz bei Kursen für Erstteilnehmer an eine teilnahmeberechtigte Ersatzperson weitergeben. Bei weiterführenden Kursen muss die benannte Ersatzperson entsprechend qualifiziert sein. Dadurch entstehen keine Umbuchungs- oder Stornokosten.

Umbuchungen können nur zu gleich- oder höherwertigen Kursen erfolgen.

6.3 Bestellung über Fernkommunikationsmittel wie Internet und Telefon
Nach § 312g Abs. 2 S. 1 Nr. 9 BGB steht dem Teilnehmer kein Widerrufsrecht zu.

7. Veranstaltungsabsage / -verlegung und Kündigung durch den Veranstalter

7.1 Der Veranstalter behält sich vor, aus wichtigem Grund, insbesondere bei Nichterreichen der vorgegebenen Mindestteilnehmerzahl oder bei extremen Witterungsverhältnissen, das Training abzusagen, abzubrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt zu verlegen.

7.2 Bei Absage wegen zu geringer Teilnehmerzahlen erstattet der Veranstalter die volle, bereits gezahlte Kursgebühr. Bei Verlegung in Absprache mit den Teilnehmern wird die Kursgebühr auf den Ersatztermin angerechnet. Bei vorzeitigem Abbruch der Veranstaltung aus o.g. Gründen kann der Veranstalter für bereits erbrachte Kursleistungen eine angemessene Entschädigung in Höhe bis maximal des vertraglichen Gesamtpreises verlangen. Im Falle von witterungsbedingter Absagen – insbesondere bei extremem Tauwetter oder Eismangel bei Wintertrainings – erhält der Teilnehmer einen Ersatztermin. Ansprüche auf Erstattung von Reise-, Hotel- oder Anmietkosten sind ausgeschlossen (höhere Gewalt).

7.3 Der Veranstalter behält sich in folgenden Fällen vor, Teilnehmer vom Kurs auszuschließen:
· Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen des Instruktors oder die StVO, die geeignet sind, den Teilnehmer selbst, andere Personen oder Sachen von Wert zu gefährden.
· Wenn der begründete Verdacht einer Fahruntüchtigkeit besteht, insbesondere durch den Verdacht auf Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss.
· Wenn durch mangelnde Fahrfähigkeit eine Gefährdung Dritter nicht auszuschließen ist.
Ein Anspruch auf Rückzahlung der Kursgebühr besteht in diesen Fällen nicht.

7.4 Der Veranstalter verpflichtet sich zur gewissenhaften Vorbereitung und Durchführung des Trainings. Er haftet für Schäden, die dem Teilnehmer durch schuldhafte Nichterfüllung der vertraglichen Verpflichtungen entstehen. Der Schadensersatz ist hierbei für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden auf die Höhe der dreifachen Kursgebühr beschränkt.

8. Haftung für Personen- und Sachschäden

Dem Teilnehmer ist bekannt, dass es sich bei dem Training um eine Veranstaltung mit erhöhtem Gefahrenpotenzial handelt. Die Teilnahme an einem Training erfolgt auf eigenes Risiko. Hat der Veranstalter nach Maßgabe gesetzlicher Bestimmungen für einen Sachschaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Veranstalter und seine Erfüllungsgehilfen beschränkt: Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Der Veranstalter haftet nicht für die durch Dritte zugefügten Personen- bzw. Sachschäden. Die persönliche Haftung für Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit des Eigentümers des Geländes, auf dem der Kurs durchgeführt wird, oder der Erfüllungsgehilfen des Eigentümers des Geländes entstehen, ist ausgeschlossen. Diese Beschränkungen gelten nicht für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit des Veranstalters entstehen sowie bei in Fällen der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Vom Teilnehmer verursachte Sachschäden sind vom Teilnehmer unverzüglich auf dessen Kosten in enger Abstimmung mit dem Veranstalter zu beheben. Gleiches gilt bei Veranstaltungsteilnehmern für den Mieter. Der Veranstalter behält sich vor, selbst die erforderlichen Reparaturaufträge zu vergeben und dem Teilnehmer oder Veranstalter die hieraus entstehenden Reparaturkosten zur Erstattung aufzugeben.

9. Fotos und Filmmaterial

Die Teilnehmer erklären ihr Einverständnis, dass der Veranstalter Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Veranstaltungen aufzeichnet. Der Veranstalter ist berechtigt, unentgeltlich über dieses Material zu verfügen, insbesondere dieses zu Werbezwecken zu verwenden.

10. Datenschutz

Der Veranstalter ist berechtigt, im erforderlichen Umfang personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Buchungen und Durchführungen einer Veranstaltung zu erheben und zu verarbeiten. Diese Daten dürfen für die Zeit der Vorbereitung und Durchführung der Veranstaltung gespeichert werden. Die Daten dürfen nicht außerhalb von DriftFieber weitergegeben werden. Die Einwilligung zur Speicherung der Daten zur Beratung und Betreuung kann jederzeit widerrufen werden.

11. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Brühl.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Sämtliche Vereinbarungen sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für Nebenabreden und Zusicherungen, sowie für nachträgliche Vertragsänderungen sowie für Abreden, durch die die vereinbarte Schriftform aufgehoben werden soll. 11.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder undurchführbar werden, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses des Vertrags nicht berührt. Anstelle einer der unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmung gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die die Parteien vernünftigerweise vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit, Undurchführbarkeit oder Lückenhaftigkeit bewusst gewesen wäre. Sollte Sofern der Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner geschlossen werden wird, so findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen der DriftFieber KG | Klosterstr. 51 | 53332 Bornheim-Merten
im Teil I Veranstalter genannt
Stand: 2016/02